Treppenhausreinigung in München. Planbar für Verwaltung und Eigentümer.
Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter: was zur Treppenhausreinigung gehört, wie oft gereinigt wird, was sie kostet und wie die Kosten auf Mieter umgelegt werden.
Kurz beantwortet
Treppenhausreinigung in München kostet für ein typisches Mehrfamilienhaus als Richtwert etwa 80 bis 250 Euro im Monat, je nach Geschosszahl, Fläche, Intervall und Zusatzleistungen. Gereinigt wird meist wöchentlich oder vierzehntägig. Die Kosten sind nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegbar.
Stand: · Vermittlungsdienst der SWKM GmbH, München
Was zur Treppenhausreinigung gehört
Standard ist die Reinigung aller gemeinsam genutzten Verkehrsflächen: Treppenstufen und Podeste feucht wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Eingangsbereich mit Sauberlaufzone, Briefkastenanlage, Aufzugskabine mit Spiegel und Bedienfeld, Kellerflure. Glas an Hauseingangstür und Treppenhausfenstern wird meist in einem eigenen, längeren Rhythmus gereinigt.
Nicht automatisch enthalten sind Winterdienst, Mülltonnenpflege, Laub oder die Reinigung von Tiefgarage und Außenanlagen. Diese Punkte müssen ausdrücklich im Leistungsverzeichnis stehen, sonst sind sie der häufigste Streitpunkt zwischen Verwaltung und Betrieb.
Wie oft gereinigt wird
In Münchner Mehrfamilienhäusern ist die wöchentliche Reinigung üblich, bei kleineren Häusern mit wenig Verkehr auch vierzehntägig. Große Wohnanlagen mit vielen Parteien, Kinderwagen und Fahrrädern im Haus brauchen oft zwei Termine pro Woche. Nach Bauarbeiten oder Umzügen empfiehlt sich ein Zusatztermin, der separat abgerechnet wird.
Was kostet Treppenhausreinigung?
Als Richtwert für ein typisches Mehrfamilienhaus in München gelten etwa 80 bis 250 Euro pro Monat. Die Spanne erklärt sich aus diesen Faktoren:
- Anzahl der Etagen und Treppenläufe
- Intervall (wöchentlich, vierzehntägig, zweimal wöchentlich)
- Aufzug, Kellergänge, Glasflächen
- Zusatzleistungen wie Tonnendienst oder Winterdienst
Abgerechnet wird fast immer als Monatspauschale im Jahresvertrag. Ein Angebot pro Etage ist ein brauchbarer Vergleichswert, ersetzt aber nicht das Leistungsverzeichnis. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der tarifliche Mindestlohn der Gebäudereinigung in Lohngruppe 1 bei 15,00 Euro pro Stunde. Angebote, die rechnerisch darunter liegen, sind ein Warnsignal.
Umlage auf Mieter
Die Kosten der Treppenhausreinigung zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage dieser Kostenart vorsieht. Für die Abrechnung sollte die Rechnung des Betriebs die Leistungen nach Kostenarten trennen, damit nicht umlagefähige Positionen wie Reparaturen herausgerechnet werden können.
Mieter in einem selbst genutzten Haushalt können den Arbeitskostenanteil haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen, mit 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Dafür muss die Nebenkostenabrechnung den Anteil ausweisen. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Was in den Vertrag gehört
Leistungsverzeichnis je Fläche mit Intervall, Monatspauschale, Anpassungsklausel bei Tariferhöhungen, Kündigungsfrist, Vertretungsregelung bei Ausfall, Nachweis der Durchführung (zum Beispiel Reinigungsplan im Treppenhaus mit Datum und Kürzel) und die Haftpflichtbestätigung. Für Eigentümergemeinschaften lohnt es sich, zwei bis drei Angebote auf identischer Leistungsbasis einzuholen, weil der Vertrag in der Regel mehrere Jahre läuft.
Nach welchen Kriterien wir vermitteln
- Eintragung bei der Handwerkskammer (Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B der Handwerksordnung, die Eintragung ins Verzeichnis ist trotzdem Pflicht)
- Betriebshaftpflicht mit aktueller Versicherungsbestätigung
- Bezahlung mindestens nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag der Gebäudereinigung
- Schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis vor Auftragsbeginn
- Feste Ansprechperson und geregelte Vertretung bei Ausfall
Häufige Fragen
Was kostet eine Treppenhausreinigung im Monat?
Für ein typisches Mehrfamilienhaus in München liegt der Richtwert bei etwa 80 bis 250 Euro im Monat. Entscheidend sind Etagenzahl, Intervall, Aufzug, Keller und Zusatzleistungen. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Treppen, Podeste, Handläufe, Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Aufzugskabine und Kellerflure. Glasreinigung, Winterdienst und Tonnendienst sind meist eigene Positionen.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
In Münchner Mehrfamilienhäusern meist wöchentlich, bei kleinen Häusern vierzehntägig, bei großen Wohnanlagen auch zweimal pro Woche.
Darf der Vermieter die Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig.
Wie wird die Treppenhausreinigung berechnet?
Überwiegend als Monatspauschale im Jahresvertrag auf Basis eines Leistungsverzeichnisses. Etagenpreise oder Stundensätze dienen als Vergleichswert.